Familienentlastender Dienst

Familienentlastender Dienst – Was ist das?

  • Der Familienentlastende Dienst (FED) hat das Ziel, Menschen mit Behinderung ein individuelles Leben zu ermöglichen und ihnen die Gelegenheit zu geben, noch stärker am öffentlichen Leben teilzunehmen.
  • Durch zum Beispiel Museumsbesuche, die Erforschung der Heimatstadt und der näheren Umgebung, Bibliotheksbesuche, die allgemeine Freizeitgestaltung im Haus der Jugend oder der Bundeskegelbahn, die Nutzung der aktuellen Ausstellungen in Sparkasse, Landratsamt und Zinnhaus, sowie die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen können soziale Kontakte gepflegt bzw. neu aufgebaut werden.
  • Dank der dadurch geschaffenen Freiräume können die betreuenden und pflegenden Familienangehörigen eigenen Interessen und Bedürfnissen nachgehen.
  • Der FED ermöglicht es, mehr Zeit für den Partner, für Geschwisterkinder bzw. Hobbys zu haben.
  • Mit der Teilnahme am öffentlichen Leben wird das Selbstbewusstsein und die eigene Persönlichkeit gestärkt. Fähigkeiten und Fertigkeiten werden erweitert und neue Interessen geweckt.

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Unsere Leistungen

  • Wir betreuen Ihre Angehörigen stunden- und tageweise auf Wunsch zu Hause, in den Betreuungsräumen des FED`s oder an anderen Orten.
  • Ferienbetreuung während der Schulferien. Höhepunkt der Sommerferiengestaltung ist die einwöchige Reise mit den Kindern.
  • Vermittlung von kostengünstigen, behindertengerechten Urlaubsunterkünften.

Wer kann den FED in Anspruch nehmen?

  • Der FED ist vorrangig für Familien mit geistig, körperlich oder mehrfach behinderten Kindern oder erwachsenen Angehörigen jeden Alters.

Was kostet der FED?

  • 1 Stunde: 15,50 €, ab 5 Stunden: 13,50 €.
    Für Familien und Angehörige, die die Betreuungsstunden über die Pflegekassen abrechnen, gilt nach Verbrauch der dortigen Mittel von mindestens 1.200,00 € ein vergünstigter Selbstzahler-Stundensatz in Höhe von 8,00 €. Dieser Selbstzahlungssatz gilt auch für Familien und Angehörige, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherungen haben.
  • Für Eltern, die für ihr behindertes Kind Pflegegeld erhalten, ist die Abrechnung dieser Leistung über die Urlaubs- und Verhinderungspflege bzw. nach Pflegeleistungsergänzungsgesetz möglich.
  • Bei der Betreuung und Abrechnung dieser Leistungen beim zuständigen Kostenträger erhalten Sie Unterstützung in der Beratungsstelle in der Lindenstraße 6 (Giebelhaus) in Parchim.

Unser Team

  • Unser Team besteht aus Erzieherinnen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung, Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle der Lebenshilfe und ehrenamtlichen Helfern.

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